Verhinderungspflege – Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Familienmitglieds kann herausfordernd, anstrengend und zeitintensiv sein. Wer unterstützt Sie dabei, falls Sie mal aufgrund von Krankheit, wohlverdientem Urlaub oder anderen Gründen ausfallen? Die Verhinderungspflege als Leistung der Pflegekasse ist eine wertvolle Entlastung und sorgt dafür, dass die Pflege Ihrer Liebsten weiterhin gesichert ist.

Wie kann mir Verhinderungspflege helfen?

Wenn Sie vorübergehend daran gehindert sind, Ihre Angehörigen ab Pflegegrad 2 zu pflegen, können Sie finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.685 Euro pro Jahr erhalten. Ab dem 01.01.2025 können zusätzlich 843 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwendet werden, was das Jahresbudget auf bis zu 2.528 Euro erhöht.

Änderung ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 tritt das neue Entlastungsbudget in Kraft und ersetzt damit die bisherige Verhinderungspflege. Dieses Budget umfasst sowohl die Leistungen der Verhinderungspflege als auch der Kurzzeitpflege und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Gesamtbetrag des Entlastungsbudgets beläuft sich auf 3.539 Euro pro Jahr. Eine Besonderheit des Entlastungsbudgets ist, dass es keine Vorpflegezeit von sechs Monaten mehr gibt, wodurch die finanzielle Unterstützung flexibler wird. Das Entlastungsbudget tritt bereits am 1. Januar 2024 für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 in Kraft.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig

Verhinderungspflege muss bis spätestens 31. Dezember eines Jahres in Anspruch genommen werden – nicht genutzte Beträge verfallen. Wir empfehlen eine frühzeitige Beratung, um Ihre Ansprüche optimal zu nutzen.

Bei BetreuungKölnBonn bieten wir professionelle Unterstützung für die Verhinderungspflege und garantieren eine vertrauensvolle Betreuung Ihrer Angehörigen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und sichern Sie sich die Pflegeleistungen, die Ihnen zustehen.