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Kostenübernahme bei Betreuungsleistungen

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und den gewünschten Anteil der Sachleistung. Der Rechner zeigt sofort, wie sich Ihr monatliches Budget auf Sachleistung und Pflegegeld verteilt.

Budgetrechner

Passen Sie den Regler an und sehen Sie die Berechnung direkt.

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Hinweis

Wofür ist der Rechner gedacht?

Der Budgetrechner gibt Ihnen eine schnelle Orientierung zu möglichen Beträgen. Die tatsächliche Nutzung hängt von Pflegegrad, Leistungsart und individueller Situation ab.

Für eine genaue Einschätzung beraten wir Sie gerne persönlich.

Basiswerte

Pflegegrad Übersicht

Die Tabelle zeigt die aktuell hinterlegten Basiswerte für Sachleistung und Pflegegeld.

Pflegegrad Sachleistung Pflegegeld
Pflegegrad 2 761.00 € 347.00 €
Pflegegrad 3 1,432.00 € 599.00 €
Pflegegrad 4 1,778.00 € 800.00 €
Pflegegrad 5 2,200.00 € 990.00 €

Kostenübernahme bei Betreuungsleistungen

Als zugelassener Betreuungsdienst unterstützen wir Sie dabei, die passenden Leistungen für die Betreuung Ihrer Angehörigen zu finden und die direkte Abrechnung mit den Pflegekassen zu übernehmen. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Unsere Leistungen und deren Berechnung

Entlastungsleistungen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen. Dieser Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurückerstattet.

Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind (z. B. durch Krankheit oder Urlaub), kann dieses Budget genutzt werden. Die genaue Höhe richtet sich nach den individuellen Umständen und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Kombinationsleistungen: Wenn pflegende Angehörige die Betreuung teilweise selbst übernehmen und zusätzlich auf unseren professionellen Betreuungsdienst zurückgreifen, erhöht sich das Pflegegeld entsprechend. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie die Kosten für die professionelle Unterstützung nutzen können.

Haushaltshilfe gemäß § 24 und § 38 SGB XI: Pflegebedürftige, die Unterstützung im Haushalt benötigen (z. B. bei Schwangerschaft, Krankheit oder im Rahmen der Pflege), können gemäß den §§ 24 und 38 SGB XI Entlastungsleistungen beanspruchen. Nach Bewilligung können wir diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen, indem wir die entsprechenden Dienstleistungsanbieter beauftragen.

Wie wir Ihnen helfen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und individuelle Beratung, um die passende Betreuungslösung zu finden. Als erfahrene Alltagsbetreuer übernehmen wir die gesamte Abrechnung mit den Pflegekassen und sorgen dafür, dass Ihre Pflege- und Betreuungsbedürfnisse optimal erfüllt werden.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung!

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