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Kostenübernahme bei Betreuungsleistungen – BetreuungKölnBonn

Als zugelassener Betreuungsdienst unterstützen wir Sie dabei, die passenden Leistungen für die Betreuung Ihrer Angehörigen zu finden und die direkte Abrechnung mit den Pflegekassen zu übernehmen. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Unsere Leistungen und deren Berechnung:
- Entlastungsleistungen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen. Dieser Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote von der Pflegekasse zurückerstattet.
- Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind (z. B. durch Krankheit oder Urlaub), kann dieses Budget genutzt werden. Die genaue Höhe richtet sich nach den individuellen Umständen und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
- Kombinationsleistungen: Wenn pflegende Angehörige die Betreuung teilweise selbst übernehmen und zusätzlich auf unseren professionellen Betreuungsdienst zurückgreifen, erhöht sich das Pflegegeld entsprechend. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie die Kosten für die professionelle Unterstützung nutzen können.
- Haushaltshilfe gemäß § 24 und § 38 SGB XI: Pflegebedürftige, die Unterstützung im Haushalt benötigen (z. B. bei Schwangerschaft, Krankheit oder im Rahmen der Pflege), können gemäß den §§ 24 und 38 SGB XI Entlastungsleistungen beanspruchen. Nach Bewilligung können wir diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen, indem wir die entsprechenden Dienstleistungsanbieter beauftragen.
Wie wir Ihnen helfen:
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und individuelle Beratung, um die passende Betreuungslösung zu finden. Als erfahrene Alltagsbetreuer übernehmen wir die gesamte Abrechnung mit den Pflegekassen und sorgen dafür, dass Ihre Pflege- und Betreuungsbedürfnisse optimal erfüllt werden.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung!