Unsere Einkaufshilfe für Senioren in Bonn entlastet bei regelmäßigen Besorgungen und wichtigen Alltagswegen. Wir können Lebensmittel einkaufen, vereinbarte Botengänge übernehmen und vorhandene Rezepte beim Arzt abholen beziehungsweise in der Apotheke einlösen. Je nach Wunsch begleiten wir die betreute Person beim Einkauf oder erledigen Besorgungen stellvertretend. So bleibt die Unterstützung flexibel und an den tatsächlichen Alltag angepasst.
Für Seniorinnen, Senioren und pflegebedürftige Menschen in Bonn, die Einkäufe und wichtige Besorgungen nicht mehr sicher oder regelmäßig selbst erledigen können.
Wir übernehmen vereinbarte Lebensmitteleinkäufe, Botengänge zur Post sowie das Abholen vorhandener Rezepte und deren Einlösung in der Apotheke, sofern die nötigen Unterlagen vorliegen. Der Einkauf kann gemeinsam mit der betreuten Person oder stellvertretend erfolgen. Medizinische Beratung, Auswahl oder Änderung von Medikamenten gehören nicht zur Einkaufshilfe.
Die Kosten richten sich nach Zeitaufwand, Entfernung und Häufigkeit. Je nach Pflegegrad und bewilligter Leistung kann eine Finanzierung über Pflegekassen-Budgets möglich sein; dies wird vorab geprüft.
Bedarf und Einkaufsrhythmus mitteilen, Einkaufsliste und Zahlungsweg klären, bei Bedarf Vollmachten abstimmen und anschließend den ersten Termin in Bonn vereinbaren.
Lebensmittel, vereinbarte Alltagsartikel, Botengänge sowie das Abholen und Einlösen vorhandener Rezepte in der Apotheke können nach Absprache übernommen werden.
Ja. Der Einkauf kann gemeinsam stattfinden oder stellvertretend für die betreute Person erledigt werden – abhängig von Wunsch, Mobilität und Vereinbarung.
Nein. Wir übernehmen nur vereinbarte Botengänge mit vorhandenen Rezepten; medizinische Entscheidungen bleiben bei Arzt und Apotheke.
Zahlungsweg, Übergabe und Belegführung werden vor dem ersten Termin transparent vereinbart.
Welche Leistungen übernommen oder bezuschusst werden können, hängt von Pflegegrad, Bewilligung und der konkreten Leistung ab. Wir prüfen mögliche Pflegekassen-Leistungen und ein vorhandenes Entlastungsbudget anhand der aktuellen Unterlagen, bevor wir verbindliche Beträge nennen.
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