• Einsatzgebiet: Köln, Bonn & Rhein-Sieg-Kreis
LEISTUNG IM DETAIL

Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfsmittel prüfen, Antrag vorbereiten und bewilligte Produkte regelmäßig nachbestellen.

Pflegehilfsmittel beantragen bei BetreuungKölnBonn in Bonn, Köln und Rhein-Sieg
BETREUUNGKÖLNBONN

Leistungen im Überblick

Bei häuslicher Pflege können unter bestimmten Voraussetzungen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden. Dazu können je nach aktueller Regelung ausgewählte Schutz- und Hygieneartikel gehören. BetreuungKölnBonn unterstützt bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Antragstellung und der Organisation regelmäßiger Nachbestellungen. Produktgruppen, Höchstbeträge und Bewilligung werden vorab anhand der jeweils aktuellen Vorgaben geprüft.

Voraussetzungen und Bedarf prüfen
Antragstellung vorbereiten
Bewilligte Produkte nachbestellen
Aktuelle Erstattungsgrenzen vorab prüfen

Das sollten Sie über Pflegehilfsmittel wissen

Für wen ist die Leistung geeignet?

Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden und prüfen möchten, ob verbrauchbare Pflegehilfsmittel beantragt oder regelmäßig nachbestellt werden können.

Leistungsumfang und Grenzen

Wir unterstützen bei der Orientierung, Zusammenstellung der Unterlagen, Antragstellung und Nachbestellung. Eine Bewilligung wird nicht garantiert; Leistungsumfang, Produktgruppen und Höchstbeträge richten sich nach den jeweils aktuellen Vorgaben der Pflegekasse.

Kosten und mögliche Finanzierung

Vor jeder Beratung werden die aktuell geltenden Voraussetzungen und Erstattungsgrenzen geprüft. Zusätzliche oder nicht bewilligte Produkte können eigene Kosten verursachen.

So starten Sie

Pflegegrad und Versorgungssituation mitteilen, benötigte Produkte prüfen, Antrag vorbereiten und nach Bewilligung einen passenden Nachbestellrhythmus festlegen.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmittel

Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?

Grundsätzlich kommen Menschen mit Pflegegrad und häuslicher Versorgung infrage. Die Pflegekasse entscheidet nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen.

Welche Produkte können dazugehören?

Je nach aktueller Regelung können bestimmte zum Verbrauch bestimmte Schutz- und Hygieneartikel umfasst sein. Die konkrete Liste wird vor Antragstellung geprüft.

Entstehen immer keine Kosten?

Nur bewilligte Produkte innerhalb der geltenden Grenzen können übernommen werden. Mehrmengen oder nicht erstattungsfähige Artikel können kostenpflichtig sein.

Kostenlose Beratung right-white

© 2026 BetreuungKölnBonn Alle Rechte vorbehalten.