Bei häuslicher Pflege können unter bestimmten Voraussetzungen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden. Dazu können je nach aktueller Regelung ausgewählte Schutz- und Hygieneartikel gehören. BetreuungKölnBonn unterstützt bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Antragstellung und der Organisation regelmäßiger Nachbestellungen. Produktgruppen, Höchstbeträge und Bewilligung werden vorab anhand der jeweils aktuellen Vorgaben geprüft.
Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden und prüfen möchten, ob verbrauchbare Pflegehilfsmittel beantragt oder regelmäßig nachbestellt werden können.
Wir unterstützen bei der Orientierung, Zusammenstellung der Unterlagen, Antragstellung und Nachbestellung. Eine Bewilligung wird nicht garantiert; Leistungsumfang, Produktgruppen und Höchstbeträge richten sich nach den jeweils aktuellen Vorgaben der Pflegekasse.
Vor jeder Beratung werden die aktuell geltenden Voraussetzungen und Erstattungsgrenzen geprüft. Zusätzliche oder nicht bewilligte Produkte können eigene Kosten verursachen.
Pflegegrad und Versorgungssituation mitteilen, benötigte Produkte prüfen, Antrag vorbereiten und nach Bewilligung einen passenden Nachbestellrhythmus festlegen.
Grundsätzlich kommen Menschen mit Pflegegrad und häuslicher Versorgung infrage. Die Pflegekasse entscheidet nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen.
Je nach aktueller Regelung können bestimmte zum Verbrauch bestimmte Schutz- und Hygieneartikel umfasst sein. Die konkrete Liste wird vor Antragstellung geprüft.
Nur bewilligte Produkte innerhalb der geltenden Grenzen können übernommen werden. Mehrmengen oder nicht erstattungsfähige Artikel können kostenpflichtig sein.
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